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   OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16   

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https://dejure.org/2016,15459
OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16 (https://dejure.org/2016,15459)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.06.2016 - 1 B 102/16 (https://dejure.org/2016,15459)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 1 B 102/16 (https://dejure.org/2016,15459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 2
    Asylbewerberunterkunft; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
    Liegen die Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BauGB vor, gewährt die Art der baulichen Nutzung dem Nachbarn innerhalb desselben Gebietes ein subjektives Abwehrrecht gegenüber nicht gebietsverträglichen Nutzungen.11 Eine Verletzung des Gebietserhaltungsanspruch gemäß § 34 Abs. 2 BauGB dürfte hier ausscheiden, da das Grundstück der Antragstellerin bereits nicht in dem Baugebiet des Vorhabenstandorts liegen dürfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007, NVwZ 2008, 427).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
    Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
    Dies ist nicht der Fall, wenn natürliche Geländehindernisse eine trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1990, NvWZ 1991, 879 und Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 4 B 53/08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
    Die Unterbringung von Asylbewerbern in der hier geplanten Form ist vielmehr einer Wohnnutzung ähnlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 -, BVerwGE 108, 190).
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13

    Außenbereich, Innenbereich, Gemengelage, TA-Lärm, trennende Wirkung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
    Entscheidend ist daher, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/13 -, juris Rn. 11, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14

    Vorhabengrundstück, nähere Umgebung, Eilverfahren, Beweisaufnahme, trennende

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
    Dabei ergeben sich auch sonst oder anhand des von der Antragstellerin vorgelegten Fotos keine Anhaltspunkte dafür, dass seitens des Verwaltungsgerichts hier ausnahmsweise die Durchführung einer Beweisaufnahme veranlasst gewesen ist, zu der es im Regelfall im summarischen Verfahren nicht verpflichtet ist (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Juni 2014 - 1 B 75/14 -, juris Rn. 9, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.02.2024 - 1 B 242/23

    Asylbewerberunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; Nachbarantrag; Nachbaranhörung;

    Der Senat geht grundsätzlich sogar davon aus, dass Unterkünfte für Asylbewerber als Anlagen für soziale Zwecke selbst in einem faktischen reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein können (Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2016 - 1 B 250/16 -, juris Rn. 10; Senatsbeschl. v. 9. Juni 2016 - 1 B 102/16 -, juris Rn. 16).
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